Die Europäische Kommission (EU-KOM) hat sich gemeinsam mit den EU-Staaten auf die Einführung eines EU-Energielabels mit Hinweis auf die Reparierbarkeit geeinigt. Das Label gibt zum ersten Mal neben dem Energieverbrauch auch einen Reparierbarkeitsindex an. Es soll Reparaturen erleichtern und die Haltbarkeit der Produkte erhöhen.
Auf einer Skala von A bis E müssen die Erzeuger von Smartphones und Tablets deren Reparierbarkeit einstufen. Dabei werden u. a. die Anzahl der Schritte zum Auseinanderbauen, die Ersatzteilverfügbarkeit und die Dauer der Verfügbarkeit von Softwareupdates berücksichtigt. Ein Werkzeug-Icon auf der Geräteverpackung zeigt die Reparierbarkeit an.
Ferner soll das Label Auskunft über die Lebensdauer des Akkus, die Stabilität des Geräts bei Stürzen und den Schutz gegenüber Staub und Wasser geben.
Die neuen Anforderungen müssen noch durch die EU-KOM verabschiedet werden.
Labeldesign Anhang III des Entwurfs einer neuen Energiekennzeichnungsverordnung für Smartphones und Tablets > Pressemitteilung BMWK
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