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Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung von EU-ETS-Anlagen in der Industrie

Zum 01. Januar 2021 ist die neue Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Kraft getreten. Mit dem Förderprogramm sollen Projekte in der energieintensiven Industrie gefördert werden, die nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbare Prozessemissionen dauerhaft verringern bzw. verhindern. Durch das Förderprogramm sollen 2,5 Mio. CO2e bis 2030 eingespart werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Anlagen unter dem Anwendungsbereich des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) betreiben.


Die Förderung erfolgt als nicht-rückzahlbarer Investitionszuschuss für die Durchführung der geförderten Projekte. Bemessungsgrundlage für die Zuwendungen sind die projektbezogenen, förderfähigen Kosten (Ausgaben- und Kostenbasis bei Abrechnung möglich). Die Förderung umfasst die Forschung und Entwicklung in Projekten ab dem Technologiereifegrad (TRL) vier (Beihilfeintensität: 60 Prozent bei mittleren und 50 Prozent bei großen Unternehmen), die Erprobung in Versuchs- bzw. Pilotanlagen (Beihilfeintensität: 35 Prozent bei mittleren und 25 Prozent bei großen Unternehmen) sowie Investitionen in Anlagen mit industriellem Maßstab (hier sind die umweltschutzbezogenen Investitionsmehrkosten mit einer Beihilfeintensität von 40 bis 60 Prozent förderfähig). Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind beispielsweise die Kosten für Instrumente und Ausrüstungen, für Gebäude oder für Auftragsforschung förderfähig.


Nicht förderfähig sind Projekte, die im Kern auf Energie- und Ressourceneffizienz oder auf Konstruktionstechniken im Leichtbau abzielen. Die Richtlinie ist aktuell bis zum Auslaufen der beihilferechtlichen Genehmigung, dem 30. Juni 2024, befristet und kann zu einem späteren Zeitpunkt bis maximal zum 31. Dezember 2030 verlängert werden.

Sie sind an weiteren Möglichkeiten zur Förderung von CO2-Einsparmaßnahmen interessiert? Besuchen Sie unsere Rubrik „Klimaengagement fördern lassen“.











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